Seit 1984 bin ich als Rechtsanwältin zugelassen.
In der Folgezeit habe ich sowohl den Fachanwalt für Arbeits- als auch den Fachanwalt für Sozialrecht erworben.
Die Vertretung bei Arbeitsverhältnissen ist eine reine Interessenvertretung.
Ich vertrete sowohl Arbeitnehmer, Arbeitgeber und ebenfalls Betriebsräte bzw. Personalräte.
So können bereits bei der Anbahnung des Arbeitsverhältnisses die ersten Fragestellungen aufkommen, sei es wie eine Ladung zum Vorstellungsgespräch, der Personalfragebogen, die Einwilligung des Bewerbers, Soldatenerhebung oder zu einer psychologischen oder vertrauensärztlichen Untersuchung.
Bei der Begründung des Arbeitsverhältnisses stellt sich die Frage nach dem Arbeitsvertrag mit oder ohne Tarifbindung, mit Führungskräften oder ausländischen Arbeitnehmern.