Zur Person

Informationen zu meiner Person

Informationen zu meiner Person

Seit 1984 bin ich als Rechtsanwältin zugelassen.
In der Folgezeit habe ich sowohl den Fachanwalt für Arbeits- als auch den Fachanwalt für Sozialrecht erworben.

Die Vertretung bei Arbeitsverhältnissen ist eine reine Interessenvertretung.
Ich vertrete sowohl Arbeitnehmer, Arbeitgeber und ebenfalls Betriebsräte bzw. Personalräte.

So können bereits bei der Anbahnung des Arbeitsverhältnisses die ersten Fragestellungen aufkommen, sei es wie eine Ladung zum Vorstellungsgespräch, der Personalfragebogen, die Einwilligung des Bewerbers, Soldatenerhebung oder zu einer psychologischen oder vertrauensärztlichen Untersuchung.
Bei der Begründung des Arbeitsverhältnisses stellt sich die Frage nach dem Arbeitsvertrag mit oder ohne Tarifbindung, mit Führungskräften oder ausländischen Arbeitnehmern.


Die vertragliche Gestaltung bietet zigfache Möglichkeiten bei entsprechenden Sachbezügen, Sonderzahlungen und variablen Vergütungsanteilen sowie eventueller Wettbewerbsverbote.

Der größte Anteil der arbeitsrechtlichen Beratung und Vertretung stellen die außerordentlichen und ordentlichen Kündigungen dar sowie ebenfalls die Fälle zum Sonderkündigungsschutz für Schwerbehinderte und Schwangere. Sowohl nach der Kündigung aber auch nach einer einvernehmlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses, sei es durch ein einfaches oder qualifiziertes Zeugnis, bzw. Übersendung der Arbeitspapiere und der Arbeitsbescheinigung dar.

Beratung und Vertretung im Rahmen aller 14 Bücherndes Sozialgesetzbuches

Als Fachanwältin für Sozialrecht obliegt mir die Beratung und Vertretung im Rahmen von allen 14 Büchern des Sozialgesetzbuches, nämlich:

  • Sozialgesetzbuch 1: allgemeiner teil
  • Sozialgesetzbuch 2: Grundsicherung für Arbeitsuchende
  • Sozialgesetzbuch 3: Arbeitsförderung
  • Sozialgesetzbuch 4: gemeinsame Vorschriften der Sozialversicherung
  • Sozialgesetzbuch 5: gesetzliche Krankenversicherung
  • Sozialgesetzbuch 6: gesetzliche Rentenversicherung
  • Sozialgesetzbuch 7: gesetzliche Unfallversicherung
  • Sozialgesetzbuch 8: Kinder- und Jugendhilfe
  • Sozialgesetzbuch 9: Rehabilitation ind Teilhabe der Menschen mit Behinderung
  • Sozialgesetzbuch 10: Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz
  • Sozialgesetzbuch 11: soziale Pflegeversicherung
  • Sozialgesetzbuch 12: soziale Hilfe
  • Sozialgesetzbuch 13: Geltung des Sachleistungsprinzips in der gesetzlichen Krankenversicherung
  • Sozialgesetzbuch 14: soziale Entschädigung

Das Sozialgesetzbuch 2, 3, 4, 5, 9 haben einen starken Bezug zum Arbeitsrecht. Ich würde als Fachanwältin für Arbeits- und gleichzeitig als Fachanwältin für Sozialrecht mich daher für Ihren Namen voll einsetzen und könnte Sie, falls erforderlich, vor den Arbeitsgerichten und Landesarbeitsgerichten sowie vor den Sozialgerichten, den Landessozialgerichten und dem Bundessozialgericht vertreten.

Als Fachanwältin für Arbeitsrecht biete ich Ihnen ein umfassendes Leistungsspektrum, unter anderem:

Kündigungen erstellen oder anfechten
Vertretung bei Kündigungsschutzklagen
Durchsetzung von Abfindungszahlungen
Anfechtung von Abmahnung
Prüfung von Arbeitszeugnissen
Arbeitsverträge gestalten oder prüfen
Öffnungszeiten
Nach Vereinbarung

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